Barbaraschule Ahlen
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 Schuljahr 2025/2026
 Elternfibel
der
Barbaraschule

  

 

Das sind wir:            Barbaraschule

                                     Städtische katholische Grundschule

                                     Wetterweg 27

                                     59229 Ahlen

                                     Tel.: 02382-59-6650

                                     Homepage: www. barbaraschule-ahlen.de

 

 Schulleitung:           Sabine Hartmeier

Konrektorin:             Silke Eilers

Sekretariat:              Naime Aksit

 Hausmeister:             Kai Karshüning

Ganztagskoordinatorin: Irene Janzen (0GS: 02382-59-6660)

stellvertretende Ganztagskoordinatorin: Ina Pfeffer

Schulsozialarbeiterin: Frau Rena Lohel (Tel: 02382-596659)

 

 

Sprechzeiten der Schulleitung:

montags: 15:00 - 15:45 Uhr und dienstags: 08:00 - 08:45 Uhr

Bitte vorher anmelden!

 

Öffnungszeiten des Sekretariats:

Montag, Mittwoch, 07:45 Uhr - 11:45 Uhr,

Freitag, 11:00 Uhr-12:00 Uhr

 

Unterrichtsfächer

In den ersten vier Schuljahren werden folgende Unterrichtsfächer erteilt:

In der Schuleingangsphase:

(1. und 2. Schulbesuchsjahr)

Deutsch

Sachunterricht

Mathematik

Förderunterricht

Kunst

Musik

Religion                     

Sport                         

 

In den Klassen 3 und 4:

 Deutsch

Sachunterricht

Mathematik

Förderunterricht:

Kunst

Musik 

Englisch                    

Religion                     

Sport             

Schwimmunterricht beginnt ab Klasse 3

Der Unterricht verteilt sich auf 5 Wochentage (MO - FR).

 

Unterrichtszeiten und OGS-Betreuungszeiten

 0. Stunde:                              07:30 - 07:55 Uhr (frühe Förderzeit)

1. Stunde:                              08:00 - 08:45 Uhr

2. Stunde:                              08:45 - 09:30 Uhr

Frühstückspause:                  09:30 - 09:40 Uhr

Hofpause:                               09:40 - 10:00 Uhr

3. Stunde:                               10:00 - 10:45 Uhr

4. Stunde:                               10:45 - 11:30 Uhr

Hofpause:                              11:30 - 11:50 Uhr

5. Stunde:                               11:50 - 12:35 Uhr

6. Stunde:                               12:35 - 13:20 Uhr

Bis-Mittag-Betreuung:         bis 13:20 Uhr

Offener Ganztag:                   Montag - Donnerstag: bis 16:00 Uhr

                                                                          Freitag: bis 15:00 Uhr                                            

Aramäischer Religionsunterricht:

Lehrkraft: Herr Hanna

Rechte und Pflichten der Eltern

Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

Die Aufnahme Ihres Kindes in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Daraus ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten.

Dazu müssen Eltern sich aktiv am Schulleben beteiligen - auch in den Mitwirkungsgremien!

Eltern haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder schulische Pflichten erfüllen: z. B. regelmäßige Teilnahme am Unterricht und schulischen Veranstaltungen. Eltern müssen ihre Kinder für den Unterricht angemessen ausstatten.

Laut Grundgesetz Artikel 6, Absatz 2 ist die „Pflege und Erziehung der Kinder ein natürliches Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Auch die Schule hat die Pflicht, sich um das Wohl der Schülerinnen und Schüler zu sorgen und auf den regelmäßigen Schulbesuch zu achten. Deshalb muss die Schule jedem Anschein von Vernach-lässigung oder Misshandlung nachgehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes, Schulamtes oder anderer Stellen.

Eltern können vom Schulamt durch Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden.

 

Die Barbaraschule erwartet von den Eltern …

  • der Erstklässler

 Ihr Kind soll selbständig werden!

Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg, besprechen Sie Verkehrs-regeln und mögliche Gefahrenpunkte.

In der Schule angekommen, sollten Sie …

  • … Ihr Kind in den ersten Tagen noch bis zum Aufstellplatz auf den Schulhof begleiten.
  • … nach den ersten Tagen am Schultor stehen bleiben! Ihr Kind geht alleine auf den Hof und stellt sich auf.
  • … Ihr Kind nach wenigen Wochen alleine zur Schule schicken.
  • … Sie sich informieren, welche Kinder aus Ihrer Nachbarschaft ebenfalls die Barbaraschule besuchen und dafür sorgen, dass Laufgemeinschaften gebildet werden.

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Kind nach einem halben Jahr immer noch vom Schultor aus beobachten zu müssen, sollten Sie ein Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen.

Bitte beachten Sie, dass der Schulhof während der Unterrichtszeit auch für Unterrichtszwecke genutzt wird.

Alle Kinder brauchen zum Lernen Ruhe!

  • während der 4 Grundschuljahre

 

Ohne Eltern geht es nicht! Damit Ihr Kind gut lernen kann, helfen Sie so:

 Schlafenszeit für / 2.-Klässler: spätestens 20 Uhr!

  • Schlafenszeit für 3. / 4.-Klässler: spätestens 21 Uhr!
  • Bevor Ihr Kind sich auf den Schulweg macht, muss es sich waschen, frühstücken, Zähne putzen und sich dem Wetter entsprechend anziehen.
  • Sie stellen morgens für Ihr Kind ein gesundes Schulfrühstück
  • Achtung! Planen Sie genug Zeit ein, damit Ihr Kind pünktlich zur ersten Unterrichtsstunde in der Schule ist.
  • Nach Schulschluss muss Ihr Kind sofort den Schulhof verlassen und direkt nach Hause gehen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch mehr auf Versicherungsschutz.
  • Ihr Kind sollte die Hausaufgaben alleine machen! Sorgen Sie für einen ruhigen Arbeitsplatz! Nur die Schulmaterialien liegen auf dem Tisch! Der Fernseher ist aus! Geschwisterkinder spielen woanders! Sie kontrollieren die Hausaufgaben auf Sorgfalt und Vollständigkeit! Sehen Sie sich bitte auch die Hausaufgaben an, die Ihr Kind in der OGS gemacht hat. Bitte würdigen Sie die Arbeit Ihres Kindes!
  • Schauen Sie bitte jeden Tag im Schulbegleiter und in der Postmappe nach, ob es Informationen aus der Schule gibt! Lesen Sie die Briefe genau, sie enthalten wichtige Informationen.
  • Packen Sie die Schultasche für den nächsten Tag mit Ihrem Kind und beachten Sie dabei den Stundenplan:
  • … sind alle Hefte und Mappen vorhanden?
  • … ist das Etui vollständig?
  • … sind die Stifte angespitzt?
  • … sind Schere, Kleber, Radiergummi da?
  • … ist auch kein Spielzeug im Tornister?
  • … ist das Sportzeug dabei und passt es noch?
  • Ihr Kind sollte mit der Zeit selbständig den Tornister packen können. Sie kontrollieren jedoch immer nach!
  • Müssen Sie in der Schule Geld bezahlen, geben Sie Ihrem Kind das Geld bitte möglichst passend mit zur Schule in einem Umschlag mit Namen. (Folgende Beiträge kommen z. B. auf Sie zu: Kopiergeld, Geld für Ausflüge, Klassenfahrten, Lehrmitteleigenanteil, …).
  • Einige Beiträge werden für Familien übernommen, die Unterstützungen z. B. nach dem SGB XII beziehen. Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Rena Lohel berät Sie diesbezüglich gerne.
  • Ist Ihr Kind einige Tage krank gewesen, schicken Sie es erst zur Schule, wenn es nach Erkältungskrankheiten mindestens 24 Stunden symptomfrei (kein Husten, kein Fieber (38°) ist.

Bei Durchfall und Erbrechen muss Ihr Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um wieder am Schulunterricht teilnehmen zu dürfen.

 

Mitteilungspflicht bei Schulversäumnissen

  • Bei Verspätungen und Krankheiten rufen Sie bitte unverzüglich vor 08:00 Uhr in der Schule an! Ab 07:45 Uhr erreichen Sie in der Regel jemanden in der Schule! Bitte sprechen Sie bitte Ihre Nachricht immer auf den Anrufbeantworter, wenn niemand Ihren Anruf persönlich entgegennimmt.
  • Über Kopfläuse und ansteckende Krankheiten (z. B. Scharlach, Windpocken, Röteln, …) müssen Sie uns sofort informieren!

 

Mitwirkung in der Schule

 „Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnungen einzuhalten und die Anordnungen der Lehrkräfte, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“ (SchulG, § 42, Abs. 3)

„Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt.“ (SchulG, §42, Abs.4)

Im täglichen Schulalltag gibt es verschiedene Aktivitäten, die ohne Unterstützung durch hilfsbereite Eltern nicht laufen wie zum Beispiel: Sportfest, Ausflüge, Radfahrtraining, Waffeltag, Schulfeste, Verteilung des Schulobsts auf die einzelnen Klassen, …

Nutzen Sie auch Ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung und ver-trauensvoller Zusammenarbeit mit der Schule in den schulischen Gremien.

 

Gremien in der Schule

  • Klassenpflegschaft

Hier treffen sich alle Eltern einer Klasse. Zwei Eltern werden zu Klassenpflegschaftsvorsitzenden gewählt.

  • Schulpflegschaft

Hier treffen sich Elternpflegschaftsvorsitzende aller Klassen. Sechs Eltern werden in die Schulkonferenz gewählt.

  • Schulkonferenz

Es ist das höchste Gremium der Schule. Hier treffen sich die sechs gewählten Elternvertreter und sechs Vertreter des Lehrerkollegiums mit der Schulleitung.

 

Förderverein der Barbaraschule

Hier treffen sich alle Eltern, Freunde, Förderer und Firmen, die unsere Schule tatkräftig und finanziell unterstützen möchten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro im Kalenderjahr. Weitere Informationen und das Anmeldeformular stehen im Flyer des Fördervereins. Sie erhalten den Flyer auch im Sekretariat.

Elternsprechtag

Informieren Sie sich am Elternsprechtag über den Leistungsstand, die Lernentwicklung, das Sozialverhalten und die Forder- und Fördermöglichkeiten Ihres Kindes. Der Elternsprechtag findet zweimal im Schuljahr statt (im November/Dezember und im März/April).

 

Sprechzeiten der Lehrkräfte

Wenn Sie darüber hinaus noch Beratung benötigen, stehen Ihnen alle Lehrkräfte während ihrer wöchentlichen Sprechstunde zur Verfügung. Die Zeiten hierfür werden Ihnen am Elternabend mitgeteilt.

 

Außerschulische Beratung

Wir lassen Sie bei Erziehungsschwierigkeiten nicht allein!

Bei Problemen in der Schule aber auch zu Hause beraten unsere Lehrkräfte und auch unsere Sozialarbeiterin Frau Rena Lohel Sie gerne. Und wir vermitteln Ihnen kompetente Beratungsstellen. Scheuen Sie sich nicht davor, uns anzusprechen!

 

Offene Ganztagsschule (OGS)

Betreuungsangebot in der Barbaraschule

Die Barbaraschule ist seit 2004 eine „Offene Ganztagsschule“. Angemeldete Schülerinnen und Schüler werden nach dem Schulvormittag montags bis donnerstags bis 16:00 Uhr und freitags bis 15:00 Uhr betreut. In der Betreuungszeit kümmert sich qualifiziertes OGS-Personal um die Erledigung der Hausaufgaben. Durch vielfältige AG-Angebote werden die Nachmittage für die Kinder sinnvoll und interessant gestaltet. 

Auf unserer Schulhomepage www.barbaraschule-ahlen.de finden Sie unter „OGS - Angebote“ weitere Informationen.

 

Schulregeln

Jedes Kind und jede Lehrkraft hat das Recht auf störungsfreien Unterricht!

Gelingendes Zusammenleben erfordert die Einhaltung von Regeln. Im täglichen Schulleben gibt es deshalb einiges zu beachten.

Für den ein gutes Miteinander gelten an der Barbaraschule folgende Regeln:

Schulregeln

1. Ich gehe freundlich und rücksichtsvoll mit anderen um.

2. Ich löse Streit mit Worten und dem Stopp – Zeichen.

3. Ich fange keinen Streit an, tue anderen nicht weh und beleidige     niemanden.

4. In der Pause spiele ich draußen und halte mich nicht im Schulgebäude auf.

5. Ich gehe leise und langsam durch das Schulgebäude.

6. Ich gehe in der Pause zur Toilette und halte sie sauber.

7. Ich achte fremdes Eigentum.

 

Klassenregeln

1. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.

2. Wir arbeiten leise und hören aufmerksam zu.

3. Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber und gehen ordentlich/achtsam mit den Arbeitsmaterialien um.

4. Wir sind freundlich zueinander.

Pausenregeln

1. Ich spiele auf dem Schulhof (nicht im Gebäude oder am Fahrradständer).

2. Ich gehe mit dem Pausenspielzeug sorgfältig um und bringe es sofort zurück, wenn es klingelt.

3. Ich halte mich an die Fußballplatzregeln. Ich spiele fair und respektvoll.

            a. Nur die Klasse, die dran ist, darf auf dem Minifußballfeld   spielen und zuschauen (mit dem eigenen Klassenball).

            b. Auf dem Bolzplatz spielen in der ersten Pause die Klassen    1/2 und in der 2. Pause 3/4.

4. Wenn es Streit gibt, gehe ich zur Aufsicht und hole Hilfe. 

 

Jedes Kind und jede Lehrkraft hat das Recht auf störungsfreien Unterricht!

Wir wünschen uns sehr, dass Sie als Eltern das Regelsystem unterstützen.

Dazu beachten Sie bitte folgendes:

Schon vor 08:00 Uhr arbeiten die Lehrkräfte für Ihre Kinder. Spontane Elterngespräche können deshalb zu dieser Zeit nicht geführt werden. Jede Lehrkraft bietet nach Vereinbarung eine Sprechzeit an. Gerne kümmern wir uns dann um Ihr Anliegen. Zur Terminabsprache melden Sie sich bitte im Sekretariat oder bei der Lehrkraft über I-Serv an.

 

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